Bundesstraße
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Als Bundesstraßen werden bezeichnet:
- In Deutschland Fernstraßen (Überlandstraßen) im Eigentum des Bundes, die in erster Linie dem überregionalen Straßenverkehr dienen. Im Unterschied zu Autobahnen dienen Bundesstraßen (sofern sie nicht als Kraftfahrstraße beschildert sind) nicht ausschließlich dem Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen. Gekennzeichnet sind diese Straßen durch gelbe Schilder mit einer Nummer.[1] Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt meist 100 km/h oder weniger.
- In Österreich:
- historisch die länderüberspannenden Fernstraßen in Verwaltung des Bundes. Der Straßentyp existiert nicht mehr, die Kennzeichnung hat sich erhalten in den Landesstraßen.
- heute allgemein Straßen, deren Erhalt dem Bund obliegt, also meist Straßen von überragender Bedeutung für den nationalen Verkehr.
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