Bundessozialgericht

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Das Bundessozialgericht ist zuständig für Revision, d.h. Weiterzug von Urteilen der Landessozialgerichte z.B. im Bereich Sozialhilfe und Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung.

1 Literatur

  • Knaurs Lexikon - Das Wissen unserer Zeit, München 1979
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

2 Weblinks

 Commons: Bundessozialgericht – Sammlung von Bildern

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