Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern. Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 wurden viele der mit dem Gesetz erstmals rechtlich verankerten staatlichen Integrationsaufgaben gebündelt, die zuvor teilweise beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge lagen.
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