Buß- und Bettag

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Der Buß- und Bettag in Deutschland ist ein Feiertag der evangelischen Kirche. Im Lauf der Geschichte wurden Buß- und Bettage immer wieder aus aktuellem Anlass angesetzt. Angesichts von Notständen und Gefahren wurde die ganze Bevölkerung zur Buße und zum Gebet aufgerufen. Seit Ende des 19. Jahrhunderts wird ein allgemeiner Buß- und Bettag am Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag, dem letzten Sonntag des Kirchenjahres begangen, also elf Tage vor dem ersten Adventssonntag bzw. am Mittwoch vor dem 23. November. 1934 wurde der Buß- und Bettag gesetzlicher Feiertag in Deutschland. Während des Zweiten Weltkrieges wurde der Buß- und Bettag auf einen Sonntag gelegt.

In der DDR war er ein arbeitsfreier Feiertag, bis er 1967 im Zuge der Einführung der 5-Tage-Woche wieder abgeschafft wurde. Die westdeutschen Bundesländer (mit Ausnahme Bayerns) erklärten ihn nach dem Krieg zum gesetzlichen Gedenk- und Feiertag. Auch Bayern zog 1952 nach, jedoch wurde der Tag zunächst nur in Regionen mit überwiegend evangelischer Bevölkerung gesetzlich anerkannt. Ab 1981 war der Buß- und Bettag auch in überwiegend katholisch bevölkerten Regionen Bayerns ein arbeitsfreier Feiertag und wurde nunmehr in der gesamten Bundesrepublik einheitlich begangen. Nach der Wiedervereinigung wurde der Buß- und Bettag auch von allen neuen Bundesländern übernommen und war somit ab 1990 ein deutschlandweiter Feiertag. Seit 1995 ist er nur noch in Sachsen gesetzlicher Feiertag.[1]

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Buß- und Bettag: Gesetzlicher Feiertag in Sachsen. Abgerufen am 6. September 2018.

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