Bräunungssteuer

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Die Einführung einer Bräunungssteuer wurde am 22. September 2010 vom Essener Stadtrat mit 41 gegen 37 Stimmen beschlossen.

Die Kommunalsteuer soll wegen der Finanzlage der Stadt Essen von Solariums-Betrieben erhoben werden. Der Rat der Stadt sorgte sich in seiner Vorlage auch um die Gesundheit der Bürger: „Neben der Einnahmeerzielung hat diese Steuer jedoch auch den Zweck, aus Gründen der Volksgesundheit die Anzahl der in Essen betriebenen Geräte zu begrenzen.“ Geplant ist die Steuer in einer Höhe von 20 Euro pro Sonnenbank und Jahr. Die Stadt Essen erhofft sich eine jährliche Einnahme in Höhe von 150.000 Euro. Ob und wann die Steuererhebung in Kraft tritt, war bis 2015 ungewiss, da Innenministerium und Finanzministerium Nordrhein-Westfalens für die erstmalige Einführung einer derartigen Abgabe ihre Zustimmung geben müssen.

Der Plan hat Proteste sowohl von Solariumsbetreibern als auch vom Steuerzahlerbund hervorgerufen. Es wurde darauf verwiesen, dass bei einem Gesamtetat der Stadt Essen von 674 Millionen Euro die neue Steuer bei erheblichem Aufwand nur einen Anteil von 0,023 Prozent[1] ausmachen wird. Ein Sprecher des Bundesfachverbandes Photomed sprach dagegen von einer deutlichen „Einschränkung des freien Marktes“.

1 Weblinks

2 Einzelnachweise

  1. http://www.steuerzahler-nrw.de/Nein-zur-Braeunungssteuer/33802c40645i1p65/index.html



3 Andere Lexika

  • Dieser Artikel wurde in der Wikipedia gelöscht.



Erster Autor: 91.2.152.254 angelegt am 23.09.2010 um 12:31, weitere Autoren: Inkowik, Atamari, WWSS1

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