Bestandsbuch
Aus PlusPedia
Wer Tiere zur Lebensmittelgewinnung hält, muss in Deutschland ein Bestandsbuch führen.
Inhaltsverzeichnis
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1 Wer ist verantwortlich
Der Halter der Tiere muss das Bestandsbuch führen oder jemand mit der Führung beauftragen.
2 Wann muss etwas eingetragen werden
Wird ein Apotheken- bzw. verschreibungspflichtiges Arzneimittel angewendet, muss dieses vom Halter unverzüglich im Bestandsbuch dokumentiert werden.
3 Was muss eingetragen werden
- Art, Anzahl und Identität der behandelten Tiere,
- Standort der Tiere zum Zeitpunkt der Behandlung und in der Wartezeit,
- Arzneimittelbezeichnung und die Nummer des Abgabebeleges (vom Tierarzt),
- die verabreichte Menge und die Art der Verabreichung,
- das Datum,
- die Wartezeit (in Tagen),
- wer das Arzneimittel verabreicht.
4 Wie muss ein Bestandsbuch aussehen
Durchnummerierte Einzelblätter, ein gebundenes Buch oder eine EDV Lösung.
5 Aufbewahrung
Das Bestandsbuch muss fünf Jahre aufgehoben werden.
- → Siehe Hauptartikel Arzneimittel
6 Quellen
6.1 Einzelnachweise
7 Weblinks
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
Bitte den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten! |
8 Init-Quelle
Entnommen aus der:
Erster Autor: Rweinzierl angelegt am 19.09.2009 um 21:40
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