Besitzstandswahrung

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Unter Besitzstandswahrung (auch Bestandsgarantie oder Bestandsschutz) versteht man Regelungen in Gesetzen oder Verträgen, wonach Einzelheiten aus einem Rechtsverhältnis unverändert bestehen bleiben, sofern sie bereits vor einer gesetzlichen oder vertraglichen Neuregelung galten.

1 Beispiele (Auswahl)

Wenn für Versicherte Renten neu berechnet oder umgewandelt werden müssen (z.B. Umwandlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente in eine Altersrente), gilt der Grundsatz der Erhaltung des Besitzstandes. Die neue Rente wird zwar nach neuem Recht berechnet, sie darf aber nicht geringer sein als die bisher bezogene alte Rente.

Auch im Tarifrecht gilt teilweise etwas ähnliches.

Im Baurecht wird häufig der Begriff Bestandsschutz verwendet, inbesondere im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan.

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