Berufs- und Ehrenordnung der Gebärdensprachdolmetscher in Deutschland

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Die Berufs- und Ehrenordnung der Gebärdensprachdolmetscher in Deutschland (kurz BEO) dient als Orientierungshilfe für die Ausübung des Berufes Gebärdensprachdolmetscher. Sie ist ein von den gewählten Vertretern des Berufsverbandes der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands e.V. (kurz BGSD) selbst gegebener Verhaltens- und Ehrenkodex, der mit einer Dreiviertelmehrheit der Stimmen verändert werden kann (Satzung BGSD § 12.2). Er legt nähere Einzelheiten zu den beruflichen Rechten und Pflichten fest. Durch die BEO soll berufliche Willkür vermieden, Professionalität gewährleistet und Qualität der Dolmetschleistung gesichert werden. Das Ziel ist außerdem, dies der Öffentlichkeit aufzuzeigen und eine Hilfestellung zu bieten, das Vertrauen zwischen Kunden und Dolmetschern zu festigen. Die Einhaltung ist selbstverpflichtend und nicht zwingend, es sei denn, sie ist Teil des Vertrages mit dem Kunden oder der Dolmetscher ist Mitglied im Berufsverband. Die BEO der Gebärdensprachdolmetscher in Deutschland ähnelt denen anderer Sprachen und Länder.

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1 Entwicklung

Bereits 1965 lag in Amerika eine BEO der Gebärdensprachdolmetscher vor. In Anlehnung daran wurde 1986 eine erste Fassung für Deutschland formuliert.[1] Oft wurden und werden Gebärdensprachdolmetscher fälschlicherweise als Sozialarbeiter mit zusätzlichen Sprachkompetenzen angesehen. "Noch in den 80er Jahren wurde das Dolmetschen für Gehörlose fast ausschließlich von Gehörlosenlehrern, Gehörlosenseelsorgern, Sozialarbeitern und hörenden Kindern gehörloser Eltern (CODA) übernommen. Dieser Personenkreis war aber nicht für die Tätigkeit des Dolmetschens ausgebildet."[2] Die Einführung eines Dolmetschergesetzes in der ehemaligen DDR 1987[2], das eine einheitliche Regelung des Berufsbildes Gebärdensprachdolmetschen festlegte, sowie des ersten Studienganges zur Ausbildung von Gebärdensprachdolmetscher am Institut für Deutsche Gebärdensprache in Hamburg 1992, sorgte für eine Professionalisierung des Berufsbildes. Im Zuge dessen wurde die BEO weiterentwickelt und ergänzt. Seit 1994 hat sie in der vorliegenden Form ihre Gültigkeit.

2 Siehe auch

3 Weblinks

4 Einzelnachweise

  1. Pöhler, Antje: „Verfallsdatum überschritten? Die Berufs- und Ehrenordnung des Bundesverbands der Gebärdensprachdolmetscher/innen Deutschlands auf dem Prüfstand (Teil 1)“, in: Das Zeichen 71/2005, S. 410–418
  2. 2,0 2,1 Bundesverwaltungsamt: INFO 1737, Sondernewsletter März 2003, „Gebärdensprachdolmetscher in Deutschland: noch keine einheitliche Qualifikation": http://www.deafvoc2.eu/deafvoc1/pages/products/Survey/Supplement/Germany/Documents/Annex6_Interpreter_Germany.pdf



5 Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: Monemarie angelegt am 28.06.2010 um 15:52,
Alle Autoren: Lady Whistler, Nordmensch, Monemarie, XPac


6 Andere Lexika

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