Berlinhilfegesetz

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Das Berlinhilfegesetz trat ursprünglich als Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin (West) am 10. März 1950 in Kraft.[1] Bereits im darauf folgenden Jahr wurde der Titel in Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) geändert.[2] Ab 1964 lautete der Titel dann Berlinhilfegesetz.[3] 1970 wurde das Gesetz in Berlinförderungsgesetz umbenannt.[4] Aufgrund der nach dem Bau der Berliner Mauer 1961 in West-Berlin eingetretenen Entwicklung wurde es notwendig, die Fördermaßnahmen erheblich auszubauen.

1 Einzelnachweise

  1. Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin (West) (Vorlage:BGBl)
  2. § 1 Nr. 1 Gesetz vom 21. Juli 1951 (Vorlage:BGBl); Geltung ab 24. Juli 1951.
  3. Art. 3 Gesetz vom 29. Juli 1964 (Vorlage:BGBl); Geltung ab 1. September 1964.
  4. Art. 1 Gesetz vom 23. Juni 1970 (Vorlage:BGBl); Geltung ab 27. Juni 1970.

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