Leitzins
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Leitzins ist der von einer Zentralbank im Rahmen ihrer Geldpolitik einseitig festgelegte Zinssatz, zu dem sie mit den ihr angeschlossenen Kreditinstituten Geschäfte abschließt. Der Leitzins ist auch Richtlinie für Zinsen, die in der freien Wirtschaft bei Verträgen und bei der Berechnung von Schulden im Falle eines Zahlungsverzugs festgelegt werden. In solchen Fällen wird der Begriff Basiszinssatz verwendet: Dieser wird für Deutschland zu Beginn eines jeden Halbjahres von der Deutschen Bundesbank nach Vorgaben der Europäischen Zentralbank neu berechnet und amtlich bekannt gemacht wird.[1] Im Zivilrecht gilt er für die Berechnung von Verzugszinsen nach § 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
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