Barrierefreie Hausgeräte

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Coin Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia.
Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende!

1 Definition

Der Arbeitskreis Barrierefreie Hausgeräte und Küchen (Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft dgh) definiert barrierefrei in seinen Checklisten zu einzelnen Hausgeräten folgendermaßen: „Der tägliche Umgang mit Hausgeräten wird zum Teil durch Hindernisse (Barrieren) erschwert. Barrierefrei heißt ohne Einschränkung benutzbar. Barrierefreie Geräte bringen wesentliche Gebrauchsvorteile für alle Menschen in jedem Alter“ [1]

2 Synonyme, Abgrenzung zu anderen Begriffen

Es existiert eine Vielzahl von Begriffen, die die Bandbreite von barrierefrei deutlich macht. Nur die Begriffe barrierefrei, Barrierefreiheit, Accessibility, Accessible Design und Design for All werden in Normung und Gesetzgebung verwendet, die anderen werden als Marketing-Begriffe verwendet.


Marketingbegriffe

  • Nutzerfreundliche Produkte
  • Seniorengerechte Produkte
  • Nutzergerechte Produkte
  • Leichtbedienprodukte

3 Forderungen zur barrierefreien Gestaltung von Hausgeräten [2]

3.1 Allgemeine Forderungen

Wohnungsumfeld, Wohnung, Installationen, Einrichtungen und Geräte sind möglichst auf die Belange von Kindern, Senioren und Personen mit zeitweiliger oder dauernder Behinderung auszulegen bzw. vorzubereiten. Geräte und Komponenten des Geräteumfeldes (z.B. Küchenmöbel) sollen grundsätzlich der Serienfertigung entstammen (kostengünstig, allgemeine Akzeptanz). Geräte und alle Komponenten des Geräteumfeldes sollen besonders pflegeleicht und reinigungsfreundlich sein.

3.2 Forderungen an Hausgeräte

Grundkonzept

  • Hausgeräte müssen auch hinsichtlich ergonomischer Kriterien optimiert sein. Bei der Bedienung sind insbesondere Bücken, Strecken und Heben zu vermeiden.
  • Hausgeräte sollen möglichst von allen Benutzern einfach und "einhändig" (sowohl rechts* als auch linkshändig) zu bedienen sein.
  • Hausgeräte sollen möglichst im Stehen und im Sitzen zu bedienen sein.

Gerätegestell und Geräteteile

  • Kleingeräte standsicher oder zu befestigen (z.B. Sicherung mittels Tischklemme oder Wandhalterung)
  • definiert einrastende Stellungen beweglicher Teile
  • Teile entgratet oder gerundet
  • Konstruktionsbedingt schlecht erreichbare Gerätebereiche oder -teile besser zugänglich (z.B. durch Auszüge, entfernbare Türen etc.)
  • problemloses, unverwechselbares Zusammensetzen und Zerlegen des Gerätes oder seiner Teile (z.B. zu Reinigungszwecken)
  • möglichst blendfreie Oberflächen.

Bedienelemente (z.B. Touchelemente, Schalter, Tasten, Knebel, Griffe)

  • unverwechselbar und zielgerichtet auffindbar
  • rasch, genau und zuverlässig einstellbar
  • gewählte Stellung leicht überprüfbar
  • mit angemessener Stellkraft bedienbar (Stellkraft evtl. individuell einstellbar)
  • wirksame und bedienungsfreundliche Sicherheitsvorkehrungen
  • hautfreundliche Oberflächen.

Bedienlogik

  • angemessene Anzahl von Bedienschritten
  • logische Menüführung bzw. beliebige Reihenfolge
  • beliebige Geschwindigkeit zwischen den Bedienschritten
  • verständliche Einstellparameter oder auch Vorschlagswerte
  • optimierte Geräterückmeldung
  • Information über Gerätestatus
  • Minimierung von Fehlbedienung
  • optimierte Fehlerbearbeitung (z.B. Menüführung durch die auszuführenden Korrekturschritte)

Anzeigen und Signale

  • Art und Anzahl gemäß Informationsbedarf
  • wichtige Informationen über mindestens 2 Kommunikationskanäle
  • Möglichst individuell konfigurierbar
  • Anordnung und Gestaltung zur sicheren und schnellen Orientierung sowie zur eindeutigen Informationswahrnehmung
  • Änderung jeweils sinnfällig zu den Messgrößen
  • automatisch sich einstellende oder wählbare Signalintensität (z. B. gemäß Umgebungspegel)
  • sinnfällige Farben und Farbenzuordnung
  • physiologisch günstige Tonfrequenzen, möglichst Mehrfachton.

Gebrauchsanweisungen und anderes Begleitmaterial

  • anzustreben sind "sich selbsterklärende Geräte" oder fest angebrachte Anweisungen bzw. Symbole
  • gut lesbare Schrift und Zeichen
  • leicht verständlicher und übersichtlicher Text
  • kontrastreiche Abbildungen (Farbsehschwäche beachten)
  • Material für jeden Gerätetyp getrennt
  • Unterlagen über mindestens zwei Kommunikationskanäle verfügbar, z.B. auch auf Tonträger.

4 Neutrale Hilfen zur Geräteauswahl – Checklisten

Der Umgang mit technischen Einrichtungen im privaten Haushalt wird mit zunehmendem Alter für viele Menschen zum Problem. Spezielle Seniorengeräte werden jedoch nur von wenigen Menschen akzeptiert. Das Angebot an Hausgeräten im Handel ist groß und die Auswahl eines passenden Gerätes meist nicht einfach. Ein verlässliches Prüfsiegel existiert nicht. Daher hat der Arbeitskreis „Barrierefreie Hausgeräte und Küchen“ der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft (dgh) allgemeingültige Forderungen für die Auswahl eines barrierefreien Gerätes in praxisnahe Hinweise überführt und in Checklisten gesammelt. Die Checklisten dienen der Vorinformation, geben Hinweise für gezielte Fragen im Handel und erleichtern die Kaufentscheidung.

Checklisten liegen in erster Linie für elektrische Haushaltsgeräte vor, Handy, Telefon, Video-/DVD-Geräte, Stereoanlage, Dosenöffner und Korkenzieher wurden ergänzt, da sich die Handhabung dieser Geräte (Link Studie) als besonders problematisch herausgestellt hat.


Checklisten gibt es für folgende Geräte (Erstellungsjahr):[1]

  • Backofen (1996)
  • Kühlschrank (1996)
  • Mikrowellengerät (1996)
  • Kochfeld (1998)
  • Geschirrspüler (1998)
  • Waschmaschine (1998)
  • Gefriergerät (1998)
  • Wäschetrockner (1998)
  • Töpfe und Pfannen (2000)
  • Espressoautomaten (2000)
  • Kaffeeautomaten (2000)
  • Staubsauger (2006)
  • Handy (2006)
  • Telefon (2006)
  • Video-/DVD-Geräte (2006)
  • Stereoanlage (2006)
  • Dosenöffner (2006)
  • Korkenzieher (2006)

5 Normative Dokumente zu barrierefreien Hausgeräten

Normen, die sich mit dem Thema barrierefreie Hausgeräte beschäftigen, sind zur Zeit noch in Bearbeitung.

  • Um Hausgeräte auch für ältere und behinderte Menschen sicher zu machen werden auf europäischer Ebene (CENELEC/TC61 WG4 “Use of appliances by vulnerable people, including children”) die Sicherheitsnormen für Hausgeräte (Normreihe EN 60335) überarbeitet und zusätzliche Anforderungen in die Norm aufgenommen. Für die Normteile 2 (Staubsauger und Wassersauger), 3 (Elektrische Bügeleisen), 6 (Herde, Kochmulden, Backöfen), 7 (Waschmaschinen), 23 (Geräte zur Behandlung von Haut oder Haar) und 52 (Mundpflegegeräte) werden die Ergänzungen voraussichtlich Ende 2009 veröffentlicht.
  • Im Bereich der Gebrauchstauglichkeit wird auf internationaler Ebene (IEC/TC 59/WG 11 „Accessibility and usability of household electrical appliances“) an einer Norm gearbeitet, in der zunächst am Beispiel des Toasters, Leitlinien, Anforderungen und Prüfverfahren im Hinblick auf die Barrierefreiheit formuliert werden. Ein erstes internes Arbeitspapier soll Ende 2009 fertig gestellt sein. Bis zur Veröffentlichung der Norm wird es noch zwei bis drei Jahre dauern.


6 Weblinks

7 Einzelnachweise

  1. Arbeitskreis Barrierefreie Hausgeräte, Fachausschuß Haushaltstechnik, Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft (Hg.) Checklisten
  2. Arbeitskreis "Barrierefreie Hausgeräte" Fachausschuß Haushaltstechnik der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft, Forderungen zur barrierefreien Gestaltung von Hausgeräten, (Erstfassung Dez. 1992, 1. Überarbeitung Nov. 1994, 2. Überarbeitung Juli 2009)



8 Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: Racla , Alle Autoren: Wikinger08, Jón, Racla

Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway