Bank- und Kapitalmarktrecht

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Die Kategorie Bank- und Kapitalmarktrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, das sich aus verschiedenen Normen des allgemeinen Zivilrechts, des Handelsrechts und auch des Aufsichtsrechts zusammensetzt.

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshof ist für das Bankrecht zuständig und wird daher auch als Bankensenat bezeichnet. Es besteht in Deutschland die Ausbildung zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

1 Fachzeitschriften



2 Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: Bjur123 angelegt am 21.06.2010 um 13:14,
Alle Autoren: Karsten11, Woehlecke, Hlamerz, SteEis., Bjur123


3 Andere Lexika

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