Böhmen und Mähren

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Das Protektorat Böhmen und Mähren (tschechisch Protektorát Čechy a Morava) war eine autonome Verwaltungseinheit auf dem Gebiet der aufgelösten Tschechoslowakei unter nationalsozialistischer deutscher Herrschaft, die von 1939 bis 1945 bestand. „Reichsprotektor“ war bis 1943 Konstantin von Neurath. Die Errichtung dieses Protektorats war eine Folge des Münchner Abkommens von 1938.

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