Auswärtiger Ausschuss (Deutscher Bundestag)

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Auswärtige Ausschuss ist ein Bundestagsausschuss, der nach Artikel 45a des deutschen Grundgesetzes (dort als Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten bezeichnet) vorgeschrieben ist. Er gehört zu den wichtigsten Ausschüssen des Deutschen Bundestages und tagt als sogenannter „geschlossener Ausschuss“, das heißt, dass zu dessen Sitzungen ausschließlich Ausschussmitglieder, Regierungsvertreterinnen und -vertreter, sowie Mitarbeitende der Fraktionen Zugang haben.

Andere Lexika





Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway