Auswärtiger Ausschuss (Deutscher Bundestag)
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(Weitergeleitet von Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten)
Der Auswärtige Ausschuss ist ein Bundestagsausschuss, der nach Artikel § 45a des deutschen Grundgesetzes (dort als Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten bezeichnet) vorgeschrieben ist. Er gehört zu den wichtigsten Ausschüssen des Deutschen Bundestages und tagt als sogenannter „geschlossener Ausschuss“, das heißt, dass zu dessen Sitzungen ausschließlich Ausschussmitglieder, Regierungsvertreterinnen und -vertreter, sowie Mitarbeitende der Fraktionen Zugang haben.
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