Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch
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Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (kurz ABGB) regelt in Österreich die Beziehungen und Verhältnisse von Privatpersonen untereinander. Es wird deshalb auch als wesentliche Grundlage des Privatrechts (Zivilrecht) angesehen. Es ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und bis heute geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises. Es heißt „allgemein“, weil es für alle natürlichen Personen in seinem Geltungsbereich, im Gegensatz zum gemeinen Recht, einheitlich und verbindlich gilt.
1 Weblinks
- Aktueller Gesetzestext des ABGB im Rechtsinformationssystem des Bundes RIS
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