Abgestimmte Integration

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Der Begriff Abgestimmte Integration bezeichnet einen Einigungsprozess mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten. So ist mit der Idee des Europas der zwei Geschwindigkeiten gemeint, dass die Vertiefung der Gemeinschaft zunächst nur von solchen Mitgliedsstaaten getragen wird, die sich dazu in der Lage sehen. Vorteil dieses Modells ist, dass die Einigungsgeschwindigkeit nicht abhängig von dem langsamsten oder sich in der Integration am meisten widersetzenden Mitglied ist.

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Abgestimmte Integration) vermutlich nicht.




Michael Hohlstein: Lexikon der Volkswirtschaft / Über 2200 Begriffe für Studium und Beruf, Deutscher Taschenbuch Verlag, München, 2009, Seite 3

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