Bei PlusPedia sind Sie sicher – auch wenn Ihr Browser etwas anderes anzeigen sollte: Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

Achtung! Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem.


PlusPedia ist wieder da.
Wir haben auf die Neue Version 1.43.3 aktualisiert
Wir haben SSL aktiviert.
Bitte prüft die aktuellen Ereignisse: PlusPedia:Aktuelle_Ereignisse


ACHTUNG Passwort:
Bitte nutzt Euer PlusPedia-Passwort nur bei der PlusPedia.
Wenn Ihr Euer altes oder neues Passowrt woanders nutzt ändert es bitte DORT!
Tatsächlich ist es so, dass wir überall wo es sensibel ist immer unterschiedliche Passworte verwenden sollten!
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Wiedergutmachung

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die Druckversion wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.

Wiedergutmachung ist die Entschädigung (Kompensation) eines individuell erlittenen Unrechts oder eines nachgewiesenen Schadens durch Beseitigung oder Abmilderung seiner Folgen oder Leistung eines Ausgleichs. Auch eine Strafe kann als „Wiedergutmachung“ interpretiert werden.

Siehe auch

Zitate

  • "So haben alle Formen der Buße eine gemeinsame Grundstruktur: Einsicht in die Schuld - Reue über das Begangene oder Unterlassene - Bekenntnis der Schuld - Bereitschaft zur Änderung des Lebens einschließlich einer eventuell möglichen, grundsätzlich jedoch notwendigen Wiedergutmachung entstandenen Schadens - Bitte um Vergebung - Empfang der Gabe der Versöhnung - Dank für die zugesprochene Vergebung - Leben in einem neuen Gehorsam." (Katholischer Erwachsenenkatechismus, Bd. 1, S. 367)
  • "Wo sich ein Mensch gegenüber einem anderen schuldig gemacht und Schaden angerichtet hat, kann dieser nicht allein durch Reue aus der Welt geschafft werden. Vielmehr muß der Schaden nach Möglichkeit wiedergutgemacht werden. Soweit eine materielle Schädigung vorliegt, ist die Wiedergutmachung vor allem durch Schadenersatz zu leisten." (Katholischer Erwachsenenkatechismus, Bd. 2, S. 89)

Weblinks

Andere Lexika