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Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung (kurz: KV) ist die finanzielle Absicherung gegen die mit einer Erkrankung verbundenen Folgerisiken wie Leistungsausfall, notwendige Pflege und Heilbehandlung.[1] Es handelt sich um eine Risikoversicherung. Der Begriff wird oft auch als Synonym für die Krankenkasse verwendet, die Träger einer Krankenversicherung ist. 1883 führt Otto von Bismarck die staatliche Krankenversicherung in Deutschland ein. Seitdem gibt es als Besonderheit die
Siehe auch
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Fritz Dross et al.: Krankenversicherung. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin/ New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 796 f.