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Zuspruch
Zuspruch
Zuspruch ist so definierbar: Entweder vor dem Gesetz erhält eine Partei den Zuspruch, zu einer Klage oder einem Antrag. Zuspruch kann aber auch bedeuten, dass eine unbestimmte Person, etwa Freund/Freundin oder Gatte/Gattin dem angenommenen Partner eben diese Partnerschaft/ Freundschaft, auch eine "unbestimmte innere Zuneigung" mitteilt mit der Intention oder Hoffnung, dass dies von dem Gegenüber wahrgenommen wird. Etwa in schwierigen Situationen, Bsp. "sich nicht leiden können", "sich Wiederfinden in einer Zwangssituation", "unbestimmte Angst" oder "Verlust eines Nahestehenden (Menschen)" - ist das Mittel zur Wahl in Gesellschaften, ihm gut zuzusprechen, vgl. aufzumuntern, aufzubauen, wertzuschätzen.
Quelle: Duden
Init-Quelle
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Erster Autor: 80.153.239.3 angelegt am 02.10.2010 um 05:11
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