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Tracking

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Als Tracking (von englisch track = „Spur“) bezeichnet man eine Nutzerverfolgung - meist im Internet, bei der zum Beispiel durch speziell installierte Software das Nutzerverhalten protokolliert wird. Aufzeichnung und Auswertung der Daten erfolgt oft ohne Nutzerwissen. Bei vielen Websites ist dies heute eine gängige Praxis.

Nutzer wissen oftmals nicht, dass überhaupt Trackingdienste eingesetzt werden. Auch die Möglichkeiten der Auswertung werden allgemein unterschätzt. Verschiedene Technologien in Sender-Empfänger-Systemen zum automatischen und berührungslosen Identifizieren und Lokalisieren von Objekten wie zum Beispiel RFID verwenden das Tracking.

Rechtslage

Die gesetzlichen Anforderungen an Werkzeuge zum Tracking und Erstellen von Nutzungs-Statistiken im Internet sind eindeutig: Eine personenbezogene Sammlung und Auswertung ist unzulässig. Auch über eine anonymisierte Auswertung muss der Internetnutzer in allgemein verständlicher Form unterrichtet werden. Außerdem muss er informiert werden, dass er dieser Auswertung widersprechen kann.[1] Am 1. Oktober 2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass das Setzen und Abrufen von Cookies durch Internetseiten eine aktive Einwilligung des Besuchers der Website benötigt.[2]

Lage in Deutschland

2011 berichtete das Nachrichtenmagazin Der Spiegel:[3] „Dass Besucher der Bundestagsseite nicht darüber informiert werden, dass ein Tracking-Tool benutzt wird, ist datenschutzrechtlich nicht zulässig.“ Laut Spiegel-Informationen soll die Tracking-Software sowohl auf der Webseite des Deutschen Bundestages als auch auf dem speziell für Kinder ausgelegten Bundestagsportal kuppelkucker.de zum Einsatz kommen. In beiden Fällen gebe es keinen Hinweis hierauf in den Datenschutzbestimmungen der Webseite. Die Bundestagsverwaltung gab sich ahnungslos und sah "keine Anhaltspunkte" für einen Rechtsverstoß. Daraufhin prüfte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar den Fall.

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Weblinks

Einzelnachweise

  1. Info des Datenschutzzentrum
  2. Cookies? – aber nur mit Einwilligung!. Rechtslupe (2. Oktober 2019). Abgerufen am 18. September 2020.
  3. Ausgabe 47/2011

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