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Selbstbestimmungsrecht
Das Selbstbestimmungsrecht ist ein Begriff im Zusammenhang mit den Grundrechten. Für die natürliche Person gibt es in Verbindung mit dem Menschenrecht zum Beispiel das individuelle
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung,
- Recht auf sexuelle Selbstbestimmung,
- Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Im Völkerrecht bedeutet das Selbstbestimmungsrecht, dass ein Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden.
Im deutschen Grundgesetz (GG) heißt es:
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
– Art. 2 Abs. 1 GG
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