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Rathenau-Prozess: Die Anfänge der Weimarer Republik

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Essayistische Zugabe zur Enzyklopädie


Der Rathenau-Prozess von 1922 liefert ein Zeitbild zu den Anfängen der Weimarer Republik. Der Industrielle und damalige Reichs-Außenminister Walther Rathenau war von Rechts-Nationalisten auf offener Straße ermordet worden. Der Mordprozess fand in Leipzig vor dem Reichsgericht statt. Der bekannte Schriftsteller und damalige Journalist Joseph Roth schilderte einige Szenen des Prozesses:

  • Der Gerichtssaal war - trotz neuer Republik - "noch und noch mit Kaiser-Bildern tapeziert." Roth: "Der gemalte Purpur und die zerfetzten Kleiderstücke Rathenaus - ein Kontrast und Zusammenhang zugleich."
  • Vom Drahtzieher des Mordes mit Namen Techow vernimmt man die Motive: Rathenau gehöre als Jude zu den "300 Weisen von Zion" (eine damalige Verschwörungstheorie und Unterstellung gegenüber den Juden) und begünstige den "schleichenden Bolschewismus". Roth: "Diese Leute lieben das Nationale und meinen das Schiessgewehr."
  • Das spätere Nazi-Symbol Hakenkreuz wurde auch bereits 1922 gezeigt, hier im Knopfloch eines Zuhörers am Prozess. Roth ironisch: "Offenbar aus völkischer Hochachtung vor dem Reichsgerichtshof."
  • Der Oberreichsanwalt (heute Bundesanwalt) sprach vom "Mord an einem der besten deutschen Männer" und beantragte gegen den Drahtzieher und Fahrer des Mordwagens, Ernst Werner Techow, die Todesstrafe. Zwei andere Tatbeteiligte, ein Maschinenpistolen-Schütze und ein Handgranaten-Werfer, waren bei der Tätersuche von der Polizei erschossen worden.
  • Das Gericht verurteilte Techow letztlich zu einer Zuchthaus-Strafe von 15 Jahren.
  • Ein zweiter Prozess wurde im Juni 1925 gegen zwei Tatbeteiligte geführt, die man erst später hatte fassen können.[1]

Literatur

K. Westermann: Joseph Roth - Berliner Saisonbericht (Journalistische Arbeiten 1920 bis 1939)

Einzelnachweise