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NotFAIRdienst®-Zertifikat

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Mit der notFAIRdienst®-Marke konnten in der Bundesrepublik Deutschland bestimmte Unternehmen mit technischen Leistungen (z.B. Rohr-, Kanalreinigung, Schlüsseldienste, PC-Notdienste, Schädlingsbekämpfung usw.) etwa ab dem Jahr 2011 werben, wenn sie bereit sind, eine besondere und über die gesetzlichen Gewährleistungen oder Vorschriften hinaus gehende Dienstleistung auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu erbringen und die gegenüber dem Verbraucher zu garantieren. Die Idee dazu entstand bereits 2006, als die Marke erstmalig angemeldet wurde. Wort- und Bildmarke waren bis 2019 geschützt.[1] Zunächst wurde die Marke nur für die Schädlings- und Ungeziefervernichtung außer für landwirtschaftliche Zwecke, Kanalreinigung und das Öffnen von Schlössern vergeben.[2]

Aussagewert

Die Unternehmen erbringen bundesweit die folgenden Mindestleistungen und -qualitäten:

  1. Tägliche telefonische Erreichbarkeit und Notdiensteinsatzbereitschaft mindestens zwischen 08:00 Uhr und 22:00 Uhr
  2. Regionale Ortsansässigkeit oder Vertretung der Firma
  3. transparente Angaben bei Fahrzeug-, Anfahrts- und Personalkosten
  4. Kundendienst bei etwaigen Reklamationen

Ausgenommen sind höhere Gewalt, Streik, wetterbedingte Situationen und Naturkatastrophen, bei Kleinbetrieben Betriebsurlaub oder Krankheitsfall.[3]

Richtlinien

Die Unternehmen müssen nicht nur die Mindestleistungen jederzeit erbringen, sondern weitere hohe Hürden nehmen, um überhaupt in den Genuss der Markenwerbung zu gelangen. So müssen die Unternehmer eventuellen Tests der Verbraucherschutzorganisationen bereits in ihrem Nutzungsantrag uneingeschränkt zustimmen, dürfen weder mit dem Vorwurf von Wucher behaftet sein noch in der Vergangenheit oder gegenwärtig rechtswidrige Werbemethoden genutzt haben oder nutzen. Desweiteren muss jeder Unternehmer sein schriftliches Einverständnis geben, dass sich Verbraucher auf die Erfüllung der Mindestleistungen im Falle eines Streits vor Gericht berufen können.

Kontrollfunktionen

Die Einhaltung der vorstehenden Leistungsqualitäten sollte vom gleichnamigen Unternehmen notFAIRdienst® Limited, Niederlassung Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main sporadisch und unangekündigt mit sogenannten Testaufträgen überprüft werden. Dritte Organisationen wie Stiftung Warentest, Finanztest oder Ökotest können notFAIRdienst® Unternehmen jederzeit und unangekündigt in Tests mit einbeziehen und die gewonnenen Erkenntnisse jederzeit veröffentlichen.

Verbraucherschutz

Der Zweck der privatwirtschaftlich getragenen Marke und beim Deutschen Patent- und Markenamt registrierten Wort-Bildmarke notFAIRdienst® lag in erster Linie darin, hilfesuchenden Verbrauchern bei der Suche nach einem seriösen Notdienstleister ein weithin sichtbares Merkmal zu bieten, um einen vertrauenswürdiges Unternehmen bei der Vielzahl von oftmals auch unseriös arbeitenden und werbenden Geschäftemacher schnell im Telefon-, oder Branchenbuch, Telefonauskunft oder Internet finden zu können. Ein derartiges Merkmal war bereits seit Jahren überfällig und sollte besonders z.B. im bundesweiten mit sogenannten schwarzen Schafen übersäten Notdienstmarkt endlich für Verbraucherschutz vor überhöhten Notdienstkosten sorgen.

Einzelnachweise

Weblinks

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (NotFAIRdienst®-Zertifikat) vermutlich nicht.