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Nennwert

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Nennwert oder Nominalwert (englisch par value) ist in der Wirtschaft der in Geld ausgedrückte Wert (Zahlenwert), der auf gesetzlichen Zahlungsmittel (Banknoten und Münzen) oder Wertpapieren (Aktien, Anleihen) aufgedruckt oder geprägt (bei Münzen) ist. In Bezug auf das vorhandene Kapital, das zum Beispiel in einer Bilanz ausgewiesen ist, kann der Nominalwert von dem tatsächlichen Wert abweichen.

Bei Preisniveau- und Geldwertveränderungen durch Inflation oder Deflation kann es zu Verzerrungen kommen. Auch der Wert einer Geldschuld wird zunächst durch den Nennwert bestimmt.[1] Dadurch bleiben Geldwertschwankungen bei Schuldverhältnissen unberücksichtigt, sofern kein Zins vereinbart wurde. Das Nominalwertprinzip beherrscht außerdem das deutsche Steuerrecht, so dass es zur Besteuerung von Scheingewinnen kommen kann.

Siehe auch

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Einzelnachweise

  1. Otto Palandt/Christian Grüneberg: BGB-Kommentar, 73. Auflage, 2014, § 245 Rn. 6

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