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Kriegsdienstverweigerung
Kriegsdienstverweigerung ist die Entscheidung einer Person, nicht an Kriegshandlungen teilzunehmen. In einigen Staaten mit einer gesetzlichen Wehrpflicht wird sie auch als Wehrdienstverweigerung ausgeübt, weil der Wehrdienst zum Kriegsdienst ausbildet. Werden auch Ersatzdienst bzw. Zivildienste verweigert, spricht man von Totalverweigerung oder Dienstverweigerung. Von 1956 bis 1983 musste jeder Kriegsverweigerer in Westdeutschland den Ernst seiner Gewissensentscheidung sowohl in schriftlicher Begründung als auch in mündlicher Anhörung und Befragung vor einem „Prüfungsausschuss“ glaubhaft machen.
Siehe auch
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