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Kleinbahn

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Als Kleinbahn wurde insbesondere in Preußen und Österreich eine Eisenbahn definiert, „welche wegen ihrer geringen Bedeutung für den allgemeinen Eisenbahnverkehr“ hinsichtlich Bau und Betriebsführung weniger strengen Anforderungen unterliegt als eine Hauptbahn (Bahn erster Ordnung) und eine Nebenbahn (Bahn zweiter Ordnung). Sie galt als eine Bahn dritter Ordnung und wurde meist von privaten Unternehmen betrieben. Kleinbahnen konnten wahlweise als Schmalspur oder Regelspur ausgeführt werden. Allerdings bestanden auf Kleinbahnen bestimmte Einschränkungen. So galten Fahrkarten einer Kleinbahn nur für ihr jeweiliges Gebiet und umgekehrt konnten Fahrkarten der staatlichen Eisenbahnen dort nicht benutzt werden. Üblicherweise war außerdem ein Durchgangsverkehr von Güterzügen und Personenzügen über Kleinbahnen untersagt.

Der Begriff wurde auch nach Auflösung des Landes Preußen noch von vielen Verkehrsgesellschaften im Firmennamen verwendet.[1] Seit Ende des 20. Jahrhunderts werden einige Strecken noch als Museumsbahn betrieben.

Literatur

  • Carsten Recht: Die Kleinbahnen in 600 mm Spurweite, 1991

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