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Kinderfreibetrag

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Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag in der deutschen Einkommensteuer, sodass auf das Einkommens der Eltern für einen bestimmten Geldbetrag keine Steuern zu zahlen sind. Dieser Freibetrag wurde durch das Einkommensteuergesetz (EStG) ab dem Jahr 2020 auf 2.586 € je Kind und Elternteil festgesetzt.[1] Der Kinderfreibetrag wird wirksam, wenn die sich daraus ergebende steuerliche Entlastung höher ist als das Kindergeld; es wird dann in der Regel kein Kindergeld gezahlt.

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Einzelnachweise

  1. siehe § 32 Abs. 6 EStG
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