PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Kfz-Haftpflichtversicherung
Der Gesetzgeber schreibt in der Bundesrepublik Deutschland und vielen anderen Staaten den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Erst die Vorlage einer Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Zulassungsbehörde berechtigt den Fahrzeughalter, sein Automobil auf öffentlichen Straßen bewegen zu dürfen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung entspricht der bekannten Haftpflichtversicherung, ist die häufigste Autoversicherung und erstattet dem Unfallopfer die Schäden, die der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug verschuldetet hat. Die folgenden Schadensarten sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt (gesetzliche Mindestdeckung):
- Personenschäden (7,5 Mio. Euro)
- Sachschäden (1 Mio. Euro)
- Vermögensschäden (50.000 Euro)
Versicherungsschutz besteht bei der Kfz-Haftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer (Person, die den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat), ggf. auch für den angegebenen Fahrerkreis (z.B. Ehepartner), bzw. den Fahrzeughalter (Person, auf deren Namen das Auto zugelassen ist) und den Fahrzeugeigentümer (z.B. Leasinggeber).
Auf welchen Betrag sich die Versicherungsprämie beläuft, kann von unterschiedlichen Risikomerkmalen abhängen, die den PKW (z.B. Fahrzeugart, Typklasse, Motorstärke, Verwendungszweck) und den Versicherungsnehmer (z.B. Regionalklasse, Beruf, Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse), Besitzdauer des Führerscheins) betreffen.
Das Gesetz zur Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter in Deutschland stammt vom 5. April 1965. Es soll dem Umstand Rechnung tragen, dass aus der statistisch erfassbaren Wahrscheinlichkeit von Autounfällen im Straßenverkehr durch deliktisch verursachte Schäden der Höhe nach kaum kalkulierbare Schäden entstehen können, die ein einzelner kaum wird tragen können.
| Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
Weblinks
- Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Deutschland)
- Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Deutschland)
- Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Andere Lexika