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Intension
| Diesen Artikel gibt es in mehreren Varianten. Folgende Versionen sind verfügbar: Intension und Intension (Salisches Gesetz)
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Die Intension ist die „Regel für den Gebrauch einer Sache“[1] im Sinne von Bedeutung. Die Intension eines Stuhls wäre dann z.B. „Sitzmöbel“. Traditionell wird zwischen Intension und Extension eines Begriffs unterschieden, wobei die Extension die Gesamtheit der Gegenstände ist, die ein Begriff bezeichnet. Nach einer häufig vertretenen Auffassung besteht die Intension eines Begriffes aus der Gesamtheit der Merkmale oder Eigenschaften, die aber nicht alle aufgezählt werden müssen, sondern meist kurzgefasst in einer Definition zu finden sind. Die nicht aufgezählten Merkmale oder Eigenschaften ergeben sich aus dem Zusammenhang und aus der Abgrenzung verschiedener Definitionen.
Ein Beispiel sind folgende Definitionen:
- Menschen sind auf zwei Beinen gehende, ungefiederte Lebewesen.
- Menschen sind vernunftbegabte Lebewesen.
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Wilhelm Essler: Aphorismen zur Erkenntnistheorie, Frankfurt am Main 2007, Seite 5