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GFMK
Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) ist die Fachministerkonferenz, die Grundlinien für eine gemeinsame Gleichstellungs- und Frauenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland festlegt und Maßnahmen zur Chancengleichheit von Frauen und Männern beschließt, um bestehende Benachteiligungen in allen Lebensbereichen abzubauen. Mitglieder der GFMK sind die für die Gleichstellungs- und Frauenpolitik zuständigen Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder. Der Bund nimmt als ständiger Gast an der GFMK teil.
Die erste, konstituierende Sitzung fand am 7. November 1991 in Potsdam statt. Mit der Einrichtung der GFMK nach dem Vorbild der anderen Fachministerkonferenzen wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass nach und nach in allen Bundesländern Ministerien geschaffen wurden, die für die Gleichstellungs- und Frauenpolitik zuständig waren. Ziel ist es, in Hinblick auf die Gleichstellungs- und Frauenpolitik zu möglichst einheitlichen Auffassungen und Regelungen unter den Ländern zu gelangen, um so der Forderung nach Gleichberechtigung mehr Nachdruck zu verleihen.
Die GFMK tagt üblicherweise einmal jährlich. Die Hauptkonferenz wird durch eine Vorkonferenz vorbereitet. Vorsitz und Geschäftsführung der GFMK wechseln seit Gründungsjahr 1991 jährlich unter den Bundesländern.
Aktueller Vorsitz, Beschlüsse sowie weitere Informationen sind unter www.frauenministerkonferenz.de oder www.gleichstellungsministerkonferenz.de einsehbar.
Init-Quelle
Entnommen aus der:
Erster Autor: Gfmk-Geschäftsstelle angelegt am 01.02.2011 um 11:38
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