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Frauen in der Bundeswehr

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Die Öffnung der deutschen Bundeswehr für Frauen fand schrittweise statt. Nach der Gründung der Bundeswehr 1955 waren Frauen zunächst von sämtlichen militärischen Aufgaben ausgeschlossen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmte dazu im Zusammenhang mit der Dienstverpflichtung von Frauen im Verteidigungsfall in einer frauendfeindlicher Art und Weise: „Sie [Frauen] dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten“.[1] Sie waren dager anfangs auf einige zivile Tätigkeiten und ab 1975 zunächst beschränkt auf den Sanitäts- und Militärmusikdienst. Es konnten jedoch nur approbierte Ärztinnen, Zahn- und Tierärztinnen oder Apothekerinnen ihre Arbeit im Sanitätsdienst aufnehmen. Die ersten Sanitätsoffiziersanwärterinnen gab es im Jahr 1989. Eine weitere Öffnung der Bundeswehr für Frauen zum freiwilligen Dienst als Berufssoldatin oder Soldatin auf Zeit in allen Bereichen der Streitkräfte fand schließlich im Jahr 2001 nach der sogenannten Kreil-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs statt. Für Soldatinnen gelten die gleichen körperlichen Mindestleistungsanforderungen wie für Männer beim Basis-Fitness-Test, der bei der Einstellung und später jährlich absolviert werden muss. Sie erhalten allerdings eine Vergünstigung durch Zuschlag beim Sprinttest und 1000-Meter-Lauf von 15 % und beim Klimmhang von 40 % auf die erbrachte Leistung.[2]

Eine Wehrpflicht für Frauen besteht übrigens nur in Bolivien, der Elfenbeinküste, Eritrea,[3] Israel,[3] Nordkorea,[3] Norwegen, Schweden,[4] Sudan und Tschad.[5]

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Frauen in der Bundeswehr) vermutlich nicht.

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