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Fallmanager
Fallmanager arbeiten in der öffentlichen Verwaltung in einem bestimmten Zusammenhang. Meist erledigt ein Fallmanager im Jobcenter definierte Aufgaben im Interesse des Leistungsträgers oder des Kostenträgers als dessen Vertreter und für eine einzelne Person. Der Fallmanager ist damit kein Interessenvertreter des versicherten Klienten oder Patienten.
Die Regeln werden in Deutschland hauptsächlich durch das Sozialgesetzbuch vorgegeben. Generell gelten die Bestimmungen zum Sozialverwaltungsverfahren und Datenschutz nach SGB X. Damit wird die Funktion des Fallmanagers implizit definiert. Es gibt Fallmanager beispielsweise
- im Gesundheitswesen in Kliniken (nach SGB V)
- im Gesundheitswesen in Krankenversicherungen (nach SGB V)
- im Gesundheitswesen in der Unfallversicherung (nach SGB VII)
- im Gesundheitswesen in der medizinischen Rehabilitation von Kranken (nach SGB V)
- im Gesundheitswesen in der medizinischen Rehabilitation von Behinderten (nach SGB IX)
- in der Rentenversicherung (nach SGB IV)
- in der kommunalen Sozialfürsorge (nach SGB XII)
- in der Arbeitsvermittlung (Arbeitslosenversicherung nach SGB II und SGB III).
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