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Aktionärsvereinigung

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Eine Aktionärsvereinigung ist ein Zusammenschluss von Aktionären. Durch den Zusammenschluss zu einem Verein oder einer anderen Organisationsform können gemeinsame Interessen der Aktionäre besser durchgesetzt werden. Zu Hauptversammlungen einer Aktiengesellschaft können Aktionärsvereinigungen Aufrufe veröffentlichen, Anträge und Fragen stellen sowie die ihnen übertragenen Stimmrechte ihrer Mitglieder wahrnehmen, sofern eine Vollmacht dafür ausgestellt wurde. Aktionärsvereinigungen sind z. B. für Kleinaktionäre hilfreich und für solche Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können. Die meisten Aktionärsvereinigungen sind nicht auf einen bestimmten Wirtschaftszweig spezialisiert, beschränken aber ihre Tätigkeit auf Unternehmen, deren Aktien an der Börse gehandelt werden. Seit dem Jahre 2005 bietet der § 127a im deutschen Aktiengesetz eine Möglichkeit, die Interessen der Aktionäre über ein Forum im Internet zu bündeln. Daran können sich sowohl einzelne Aktionäre als auch Aktionärsvereinigungen beteiligen.

Bekannt sind in Deutschland:

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