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Übergangs- und Schlussvorschriften

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Übergangs- und Schlussvorschriften ist in Deutschland manchmal der letzte Abschnitt eines materiellen Gesetzes (formelle Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen usw.) oder anderer schriftlicher Rechtsquellen (z. B. Geschäftsordnungen). Zudem finden sich typische Inhalte von Übergangsvorschriften in Einführungsgesetzen. Übergangs- und Schlussvorschriften werden auch „Übergangs- und Schlussbestimmungen“, „Übergangsvorschriften“, „Schlussvorschriften“, „Übergangsbestimmungen“ oder „Schlussbestimmungen“ genannt.

Inhalte

Reglungsinhalte können sein:

Beispiele

Im Grundgesetz bilden die Übergangs- und Schlussbestimmungen den XI. Abschnitt mit den Artikel 116 bis 146.[1]

Andere Lexika





Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Übergangs- und Schlussbestimmungen. In: bundestag.de. Abgerufen am 30. September 2019.