Staatsprüfung
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Das zweite Staatsexamen (auch zweite Staatsprüfung) ist eine von einer deutschen staatlichen Behörde, dem Prüfungsamt, abgenommene Prüfung nach bestimmten Studiengängen. Es ist Voraussetzung für Berufe wie Rechtsanwalt,[1] Lehrer[2] an staatlichen Schulen usw., wobei bereits eine Berufspraxis nachzuweisen ist. In einigen Fächern wie Medizin und Pharmazie gibt es sogar noch eine dritte Prüfung. Allerdings wird nicht immer der Begriff „Staatsexamen“ verwendet.
1 Siehe auch
2 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Staatsprüfung) vermutlich nicht.
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