Zinnaer Vertrag

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Der Zinnaer Vertrag vom 15. November 1449 regelte das strittig gewordene Lehnsverhältnis über die Grafschaft Wernigerode. In diesem Vertrag, der in märkischen Zinna abgeschlossen wurde, verzichtete Erzbischof Friedrich III. von Magdeburg zu Gunsten des Kurfürsten Friedrich II. von Brandenburg auf seine Lehnsrechte über Grafschaft, Stadt und Schloss Wernigerode.

Das Original des Zinnaer Vertrages befindet sich im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. Sein Wortlaut wurde mehrfach abgedruckt, zuletzt in den Regesta Stolbergica unter Nr. 1389.



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Entnommen aus der:

Erster Autor: Hejkal angelegt am 30.12.2009 um 23:10

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