Zeitarbeit

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Zeitarbeit (auch Arbeitnehmerüberlassung oder Leiharbeit genannt) liegt vor, wenn Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt der Verleiher. Weitere Synonyme sind Mitarbeiterüberlassung und Personalleasing.

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