Verteilerregel
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Die Verteilerregel ist eine Faustregel im deutschen Feuerwehrwesen. Es ist überliefert, dass der Verteiler die Grenze des Gefahrenbereiches markiert. In den Feuerwehrdienstvorschriften und der Unfallverhütungsvorschrift findet sich eine derartige Regel nicht.
In Feuerwehrkreisen ist die Verteilerregel umstritten und kann nicht als allgemein anerkannte Regel bezeichnet werden. Die Definition des Gefahrenbereiches nach dieser Regel versagt völlig bei Feuerwehreinsätzen, in denen kein Verteiler gesetzt wird (z.B. der Großteil aller technischer Hilfeleistungen). Die umfassende Definition des Gefahrenbereiches nach FwDV 100 lässt sich jedoch auch bei Einsätzen mit Verteilereinsatz grundsätzlich nicht durch diese einfache Faustregel umsetzen.
Die Verteilerregel wird häufig bei der Rechtfertigung des Einsatzes von Jugendfeuerwehrangehörigen und minderjährigen Aktiven (= im Einsatzdienst stehenden Feuerwehrangehörigen) angeführt.
Ihren Ursprung findet die Verteilerregel möglicherweise in der FwDV 1/1 (Grundtätigkeiten Löscheinsatz und Rettung), die vorschreibt, dass der Verteiler außerhalb des Gefahrenbereiches zu setzen ist. Nach der Definition der FwDV 100 kann dies, bedingt durch die mannigfaltigen Gefahren eines Einsatzes, oftmals nur ein Bereich geringer Gefährdung sein. Die neue FwDV 1 (Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz) enthält diese Formulierung nicht mehr.
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