Versicherungsfachwirt
Geprüfte/r Fachwirt/Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen
Es handelt sich bei diesem anerkannten Abschluss um eine Weiterbildung / Studium, welche nach
- Abschluss einer mit Erfolg abgelegten Prüfung als Versicherungskaufmann (neu Kaufmann für Versicherungen und Finanzen) und mindestens darauf folgender einjähriger Berufspraxis in der Versicherungswirtschaft
oder
- Abschluss einer mit Erfolg abgelegten Prüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf, hier jedoch mit darauf folgender zweijähriger Berufspraxis in der Versicherungswirtschaft
sowie
- mindestens einer fünfjährigen Berufspraxis in der Versicherungswirtschaft
abgeschlossen werden kann. Neben standardisierten Themen wie Kommunikation, Marketing, Vertrieb und Organisation sind die Lehrinhalte im Wesentlichen Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft, Versicherungsbetriebslehre, Ausschnitte Jura im Versicherungsrecht, Datenschutz, Arbeitsrecht und allgemeines Recht, Personalwesen, Kapitalanlagepolitik, Controlling sowie die Wahlmöglichkeit eines Fachthemas aus dem Versicherungsbereich (bspw. private Kranken- und Pflegeversicherung, Versicherungen im privaten und gewerblichen Geschäft, weitere Finanzdienstleistungen).
Diese Aus-/Weiter oder Fortbildung gilt auch als Nachweis der Sachkunde für die Tätigkeit als selbstständiger Versicherungsvermittler. Organisiert sind die Versicherungsfachwirte im Vdvf [1]
Init-Quelle
Entnommen aus der: Wikipedia
Autoren: Blasenkopf , Leithian
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