Verkehrspolitik
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Verkehrspolitik ist ein Teilgebiet der Politik, die sich mit der Struktur und überregionalen Planung des Verkehrs befasst und somit auch die allgemeine Daseinsvorsorge berührt. Dabei verfolgt der Staat das Ziel, die Verkehrsinfrastruktur vorausschauend zu planen und zu finanzieren. Weiterhin wird mit dem Verkehrsrecht geregelt, wie und unter welchen Voraussetzungen die Verkehrswege zu nutzen sind. Der Verkehr soll ökonomisch effizient, ökologisch verträglich und in sozial ausgewogener Form stattfinden.[1] In der Regel bezieht sich die Verkehrspolitik auf den Schienen-, Straßen- und Flugverkehr, aber auch auf die Schiffahrt.
1 Andere Lexika
2 Einzelnachweise
- ↑ Helmut Nuhn, Markus Hesse: Verkehrsgeographie. Schöningh, Paderborn [u. a.] 2006, ISBN 3-8252-2687-5, S. 21
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