Verhältniswahlrecht

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Das Verhältniswahlrecht ist heute in Deutschland das grundlegende Wahlverfahren bei der Zusammensetzung der Parlamente. Es sorgt dafür, dass Parteien und Wählervereinigungen ihre Sitze im gleichen Verhältnis wie die prozentualen Anteile bei den Wählerstimmen erhalten. Im Vergleich zum Mehrheitswahlrecht hat es viele Vorteile für kleinere Parteien, die sonst überstimmt würden. Je nach Wahlsystem ist die Berechnung der Sitze kompliziert und erscheint nicht immer gerecht, da die Ergebnisse auf oder abgerundet werden müssen. Meist wird es den Parteien und Wählervereinigungen im Vorfeld überlassen, bei der Listenaufstellung über die Reihenfolge der Kandidaten zu bestimmen. Es gibt jedoch Wahlsysteme, z.B. in Bremen, bei denen auch der Wähler diese Reihenfolge verändern oder wenigstens beeinflussen kann.

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