Ungenießbarer Pilz

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Ungenießbarer Pilz
Ein Ungenießbarer Pilz ist ein Großpilz, der für die menschliche Ernährung aufgrund seines Geschmacks wertlos ist, jedoch keine (nennenswerten) physiologischen Wirkungen, wie z.B. Übelkeit, Erbrechen, Durchfall (Gastrointestinales Syndrom) oder gar Vergiftungserscheinungen hervor ruft. Die Grenzen sind fließend.

Im Regelfall wird der Pilz aufgrund seines scharfen, bitteren oder sonstwie unangenehmen Geschmacks gemieden und entsprechende Pilzmahlzeiten werden bei Verwechslungen verschmäht, so daß kaum die Gefahr besteht, dass ernsthafte Syndrome aufgrund mengenmäßigen Verzehrs auftreten.

Beispiele:

  • Gallenröhrling
  • scharf schmeckenden Täublinge und Milchlinge

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