Unfallrente

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Unfallrente ist der Begriff für eine Geldleistung, die einer Person nach einem Unfall (z.B. Verkehrsunfall, Sturz) aus einer Unfallversicherung gezahlt wird. Versicherte Arbeitnehmer, deren Erwerbsfähigkeit länger als 26 Wochen um mindestens 20 Prozent gemindert ist (siehe Minderung der Erwerbsfähigkeit, kurz MdE), erhalten in Deutschland im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung eine Verletztenrente. Eine Unfallrente wird dagegen aus einer privaten Unfallversicherung gezahlt.

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