Sozialimmobilien

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Sozialimmobilien sind bebaute und unbebaute Grundstücke bzw. Immobilien mit weitgehend sozialen Funktionen bzw. Zweckmäßigkeiten. Baurechtlich gesehen stellen Sozialimmobilien Gemeinbedarfsflächen im Flächennutzungsplan dar.[1] Beispiele sind Schulen, Kirchen, Pflegeheime, Sport- und Spielanlagen, Vollzugsanstalten und Kliniken.

Sozialimmobilien umfassen vor allem gemeinnützige Einrichtungen. Häufig wird der Begriff der Sozialimmobilie für Pflege- und Seniorenimmobilien, Gesundheits- und Seniorenimmobilien synonym angewendet.

Die Literatur hält keine eindeutige Formulierung vor. Bekannt sind dagegen vor allem die Sozialwohnungen.

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1 Literatur

  • Marianne Stäb: Sozialimmobilien - Darstellung grundlegender Modelle und zentraler Erfolgsfaktoren September 2007, Seite 3
  • Jan Berschneider, Tim Schulte: Gesundheits- und Seniorenimmobilien August 2008, Seite 60ff

2 Weblinks

3 Andere Lexika

  • Dieser Artikel wurde in der Wikipedia gelöscht.



Erster Autor: Jan lucas angelegt am 29.03.2010 um 22:33, weitere Autoren: Freedom Wizard, Hafenbar, 100 Pro, WissensDürster, Schmitty, Fox122, Woehlecke

4 Einzelnachweise

  1. siehe BauGB § 5 Absatz 2 Nr. 2a

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