Schwarzbau

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Ein Schwarzbau ist die Errichtung eines Bauwerks ohne Genehmigung der Baubehörde. Wenn die Behörde dies erfährt, stehen ihr mehrere mögliche Maßnahmen zur Verfügung. Für die nachträgliche Genehmigung des betroffenen Baus kann sie eine dreifach höhere Summe erheben, sie kann Bußgelder erheben oder sogar die Bauarbeiten unterbrechen lassen. Steht der Bau bereits und kann er nicht genehmigt werden, so kann sie die Nutzung untersagen und sogar eine Abbruchverfügung erlassen.

1 Quellen

nrw-baurecht.de [1]

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!



2 Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: fan Tram fan angelegt am 03.11.2006 um 23:14,
Alle Autoren: W!B:, Okmijnuhb, Dealerofsalvation, , YMS , V Sebastian V, Bochum-Linden, bubo Bubo bubo, fan Tram fan

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