Schirmverwandter
Aus PlusPedia
Schirmverwandter, auch Schutzverwandter, Schutzgenosse, Schirmer oder Schutzbürger ist ein historischer Rechtsbegriff für einen Einwohner ohne Bürgerrecht, der also unter Schutz oder Schirm steht. Für den Schutz war Schirmgeld an den Schirmherrn, d.h. den Grundherren zu zahlen. Schirmverwandte waren u.a. Beisassen, Seldner, Pfahlbürger und Juden.
Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.