Schikane
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Eine Schikane ist eine insbesondere durch „Ausnutzung staatlicher oder dienstlicher Machtbefugnisse getroffene Maßnahme, durch die jemandem unnötig Schwierigkeiten bereitet werden“; angelehnt daran auch „kleinliche, böswillige Quälerei“. Nach § 226 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gibt es in Deutschland ein Schikaneverbot.
1 Zitate
- "Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen." (§ 226 BGB)
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