Reichspost

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Reichspost (Begriffsklärung) aufgeführt.

Der Begriff Reichspost bezieht sich meist auf die Deutsche Reichspost. Diese ging durch Umbenennung am 12. Mai 1871 aus der Norddeutschen Post hervor. Ab 1. Januar 1872 erschienen auch die ersten Briefmarken mit der Aufschrift „Deutsche Reichspost“. Die Reichsverfassung des am 1. Januar 1871 gegründeten Deutschen Reichs hatte diese Instution der Post zu einer einheitlichen Staats-Verkehrsanstalt erklärt. Zunächst gab es Staatssekretäre des Reichspostamts, später auch Postminister. Bekannt sind folgende Amtsinhaber:

1 Einzelnachweise


2 Andere Lexika





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