Regularität (Freimaurerei)
Der Begriff der Regularität entstammt dem internen Sprachgebrauch der Freimaurerei und dient zur Abgrenzung der verschiedenen Lehrarten (Obedienzen) und Systeme. Man unterscheidet meist die Regularität einer Loge oder Großloge. Sie richtet sich nach der Tradition, den Prinzipien und der Einhaltung der freimaurerischen Regeln bei der Arbeit. Teilweise wird daher auch die Regularität des Ursprungs, der Prinzipien und der Arbeit unterschieden.[1]
Die Regularität ist häufig Grundlage für die gegenseitige Anerkennung der einzelnen Systeme untereinander und damit für den freimaurischen Verkehr zwischen den Logen und ihren Mitgliedern. So grenzen sich die regulären Freimaurerlogen von irregulären und sonstigen freimaurerischen Vereinigungen (sogenannte wilde Logen) ab. Als irregulär gelten bzw. galten zum Beispiel der Ordo Templi Orientis (O.T.O.) und die italienische Loge P 2 (Propaganda Due). Nach der 8. Verordnung der Andersonschen Konstitution ist eine Loge regulär, wenn sie nach den Regeln der ihr erteilten Gründungsurkunde (Konstitutionspatent) arbeitet. Danach bestätigt die jeweilige Großlogen die Regularität der einzelnen Mitgliedslogen.
1 Andere Lexika
2 Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ Alec Mellor: Logen, Rituale, Hochgrade. Handbuch der Freimaurerei. Styria, Graz 1967, S. 67.
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