Qualitätssicherungsvereinbarung

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Produzierende Unternehmen schließen heute mehr und mehr Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) mit ihren Abnehmern. Durch neue Gesetze und Urteile haben sich die Risiken aus Produkthaftung, Produzentenhaftung sowie vertraglicher Gewährleistung in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Die QSV soll helfen, an diesem Punkt zusätzliche Rechtssicherheit zu schaffen. Darüber hinaus dient sie der Schadensverbegrenzung /-verhütung und teilt ggf. das Haftungsrisiko zwischen Lieferant und Abnehmer.



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Entnommen aus der:

Erster Autor: 87.186.76.105 angelegt am 17.03.2010 um 17:27,
Alle Autoren: Philipp Wetzlar, Wangen, Woehlecke, 87.186.76.105

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